Sammlung von Newsfeeds
Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Strom für morn» ab
Zwei Konzepte fĂĽr den langfristigen Hochwasserschutz an Sihl, ZĂĽrichsee und Limmat
Kurs SIA 380/4: Elektrische Energie
EnergiePraxis - Seminar FrĂĽhling 2012
Kanton verkauft Beteiligung an der Tankanlage RĂĽmlang
Planung fĂĽr den ZĂĽrichseeweg in Uetikon am See und Meilen gestoppt
Information zur Feinstaubbelastung im Kanton ZĂĽrich
Das Gebäude-programm – ein Erfolgsmodell
Der Erfolg des Gebäudeprogramms hat alle Erwartungen übertroffen. Seit dem Start des Programms zur Unterstützung energetischer Gebäudemodernisierungen im Januar 2010 wurden im Kanton St.Gallen rund 3'400 Gesuche eingereicht. Davon wurden über 1'100 Modernisierungen ausgeführt und Förderungsbeiträge von über 5,5 Mio. Franken ausbezahlt.
Über 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen fallen im Gebäudebereich an. Bund und Kantone wollen mit dem Gebäudeprogramm den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks erheblich verringern. Das Gebäudeprogramm unterstützt den Ersatz von Fenstern und die Dämmung von Wand, Dach und Boden gegen aussen und gegen unbeheizte Räume. Damit kann viel erreicht werden: Mit einer umfassenden Modernisierung sinkt der Wärmebedarf teilweise um mehr als die Hälfte.
Zahlreiche Modernisierungen umgesetzt
Im Kanton St.Gallen wurden seit Januar 2010 im Rahmen des Gebäudeprogramms hauptsächlich Fenster, Dächer und Aussenwände erneuert und gedämmt. Gesamthaft wurde eine Fläche von über 110'000 m2 modernisiert. Dies entspricht rund 16 Fussballfeldern oder beinahe sechsmal der Oberfläche des Prime Towers in Zürich, dem zurzeit höchsten Gebäude der Schweiz.
Sanieren und profitieren
Dank der energetisch modernisierten Gebäude werden im Kanton St.Gallen umgerechnet jedes Jahr über 870'000 Liter Öl weniger verbraucht, was dem Inhalt von über 50 Tanklastwagen entspricht. Mit der eingesparten Menge Energie können jährlich über 700 nach heutigem Standard erstellte Einfamilienhäuser versorgt werden. Konkret wird die Umwelt jedes Jahr mit rund 2'100 Tonnen weniger CO2 belastet. Hinzu kommt, dass energetisch modernisierte Gebäude nicht nur weniger Energiekosten verursachen, sondern in der Regel auch einen höheren Marktwert als ungenügend gedämmte Gebäude haben.
Wirtschaft in den Regionen gewinnt
Die umgesetzten Modernisierungsmassnahmen wurden mit rund 5,5 Mio. Franken gefördert und lösten im Kanton St.Gallen Investitionen von über 70 Mio. Franken aus. Vor allem das regionale Gewerbe, wie Bauunternehmen, Fensterbauer, holzverarbeitende Betriebe oder Dackdeckerfirmen und mit ihnen zahlreiche Arbeitnehmende profitieren im Kanton St.Gallen von diesen Aufträgen.
Es hat noch viel Potenzial
Trotz der über 3'000 Hauseigentümer, die ihr Gebäude modernisieren ‑ hauptsächlich Einfamilienhäuser ‑ kann noch nicht von einer umfassenden Modernisierungswelle im Kanton St.Gallen gesprochen werden. Jährlich wird derzeit erst etwa ein Prozent der bestehenden Gebäude erneuert. Es werden unterdurchschnittlich wenige Mehrfamilienhäuser modernisiert, obwohl bei solchen Gebäuden im Verhältnis zu den Modernisierungskosten sehr viel Energie gespart werden kann. Auch für grössere Gebäude wie beispielsweise industrielle Bauten wurden nur wenige Förderungsgesuche eingereicht; hier liegt ebenfalls noch ein sehr grosses Potenzial brach.
Kontinuität ist wichtig
Das Gebäudeprogramm wird bis Ende 2019 weitergeführt. Der Start ist gelungen und die Zahl der eingehenden Gesuche hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Die Energiefachstelle des Kantons St.Gallen hat den anfänglichen Pendenzenberg abgearbeitet und Gesuche beziehungsweise Projektabschlüsse werden innerhalb von etwa drei Wochen abgewickelt. Damit das Gebäudeprogramm ein Erfolgsmodell bleibt, ist es unerlässlich, dass energetische Gebäudemodernisierungen ebenso wie der sparsame Umgang mit Energie und die Förderung erneuerbarer Energien bei der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Politik weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen.
10 Jahre Ostluft
Die Luft in der Ostschweiz ist gut, muss aber noch besser werden. Seit 10 Jahren überwachen acht Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein unter dem Namen OSTLUFT gemeinsam die Luftqualität. Die Messungen zeigen: Die Luftbelastung in der Ostschweiz hat im vergangenen Jahrzehnt im Vergleich zu den 90er-Jahren abgenommen. Dennoch bleibt Handlungsbedarf in Sachen Luftqualität. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden nach wie vor an vielen Orten überschritten. Die OSTLUFT-Daten liefern wichtige Grundlagen für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.
Seit zehn Jahren existiert unter dem Namen OSTLUFT eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen acht Ostschweizer Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein zur Messung von Schadstoffen in der Luft (siehe Kasten). An einer Medienkonferenz zogen heute Markus Kägi, Baudirektor des Kantons Zürich, Helmut Kindle, Vorsteher des Amts für Umweltschutz des Fürstentums Liechtenstein, und Peter Maly, Geschäftsleiter OSTLUFT, Bilanz über die Entwicklung der Schadstoffbelastung in der Ostschweiz und die Zusammenarbeit der vergangenen zehn Jahre.
Seit 2000 nur noch geringe Abnahme der Schadstoffbelastung
Die Messungen zeigen, dass die Luftqualität in der Ostschweiz heute besser ist als in den 90er-Jahren. Allerdings ist dies vor allem auf die starke Reduktion der Schadstoffbelastung im Verlauf der 90er-Jahre zurückzuführen. Seither hat die gemessene Schadstoffkonzentration nur noch geringfügig abgenommen. Weil der Verkehr gesamtschweizerisch zwischen 2001 und 2010 um 13 Prozent zugenommen hat, ist dies zwar einerseits als Erfolg zu werten, da der zunehmende Schadstoffausstoss durch Massnahmen zur Luftreinhaltung kompensiert werden konnte. Andererseits liegt die Belastung mit Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon an vielen Orten in der Ostschweiz noch immer über den Grenzwerten.
Stickstoffdioxid und Feinstaub vor allem an verkehrsreichen Lagen ein Problem
Die Jahresmittel-Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden vor allem in städtischen Gebieten und entlang von stark befahrenen Strassen im ländlichen Gebiet überschritten. Stickstoffdioxid schädigt direkt und indirekt über die Bildung von Ozon und Feinstaub die Schleimhäute, führt zu Atemwegserkrankungen und schwächt die Abwehrkräfte. Zudem trägt Stickstoffdioxid zur Überdüngung von Wäldern und Mooren bei. Die steigende Zahl von Dieselfahrzeugen und der zunehmende Schwerverkehr wirken sich ungünstig auf die Stickstoffdioxid-Immissionen aus.
Die Messungen von Feinstaub ergeben ebenfalls Überschreitungen der Jahresmittel-Grenzwerte an städtisch geprägten Standorten. Weil die Feinstaub-Belastung nicht nur von zu hohem Schadstoffausstoss beeinflusst wird, sondern auch von der Witterung, wird bei Inversionslagen (Hochnebel) auch an anderen Messstationen im Flachland der Tagesmittel-Grenzwert
überschritten. An verkehrsreichen Standorten ist die Feinstaub-Belastung insbesondere durch Russ-Emissionen von Dieselfahrzeugen und durch aufgewirbelten Strassenstaub erhöht. In ländlichen Gegenden tragen Holzfeuerungen und das Verbrennen von Grüngut und Astmaterial aus dem Holzschlag wesentlich zur Belastung bei.
Ozonbelastung in erhöhten Lagen und am Rand der Agglomeration hoch
Anders sieht die räumliche Verteilung der Ozonbelastung aus. Weil Ozon mit anderen Luftschadstoffen reagiert und dabei teilweise abgebaut wird, ist die Ozonkonzentration in der unmittelbaren Nähe von Verkehrsachsen relativ tief, während sie an den Randbereichen der grossen Siedlungsgebiete und in erhöhten Lagen am höchsten ist. Um die Ozonbelastung langfristig zu senken, ist es wichtig, die Emissionen der Vorläuferschadstoffe, insbesondere Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen, deutlich zu verringern.
Kantone ergreifen Massnahmen gegen Schadstoffbelastung
Die Schadstoffe in der Luft schädigen nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern verursachen auch volkswirtschaftliche Schäden. Diese lassen sich beziffern: Allein im Kanton Zürich führt die Luftbelastung jedes Jahr zu Gesundheitskosten, Gebäudeschäden, Ernteausfällen und Waldschäden in der Höhe von rund 800 Millionen Franken.
Auf der Basis der im Rahmen von OSTLUFT gemeinsam erhobenen und ausgewerteten Daten treffen die einzelnen Kantone Massnahmen, um die Luftqualität zu verbessern. Der Kanton Zürich setzt mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 vor allem auf technische Innovationen, um die Luftqualität zu verbessern. Finanzielle Anreizsysteme, Branchenvereinbarungen und strengere
Vorschriften sollen bewirken, dass der Schadstoffausstoss von Fahrzeugen, Maschinen oder Feuerungen verringert wird. Auch Massnahmen zur CO2-Reduktion und zum Klimaschutz unterstützen die Bemühungen der Luftreinhaltung. Auch der Bund bereitet gegenwärtig weitere Massnahmen vor, und von der EU erwarten wir verschärfte Abgasgrenzwerte für Motorfahrzeuge in zwei bis drei Jahren. Die Aussichten für eine weitere Abnahme der Schadstoffbelastung sind also günstig.
OSTLUFT – Erfolgreiches Modell der interkantonalen Zusammenarbeit
Luftverschmutzung macht nicht Halt an politischen Grenzen. Deshalb schlossen sich 2001 die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein zur Organisation OSTLUFT zusammen, um die Luftqualität in der Ostschweiz gemeinsam zu überwachen und die Daten auszuwerten.
An rund 30 Standorten im Gebiet von OSTLUFT wird die Konzentration der Leitschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon mit automatischen Messstationen in hoher zeitlicher Auflösung erfasst. Dieses Netz wird ergänzt durch zusätzliche Messsysteme, die räumlich und zeitlich flexibel eingesetzt werden können, um spezifische Fragen zu beantworten, beispielsweise die Luftbelastung durch Ammoniak.
Die Kantone profitieren von der institutionalisierten Zusammenarbeit: Der regelmässige Austausch und die intensive Zusammenarbeit führt zu einem Know-How-Transfer zwischen den einzelnen Fachstellen. Synergien können genutzt werden durch Aufgabenteilung und gemeinsame Investitionen in Messgeräte. Und die gemeinsamen Messungen haben zu einer einheitlichen, hohen Qualität der Daten zur Luftbelastung und bei der Kommunikation geführt.
Weniger Boden-verdichtung dank Feuchtigkeits-messung
Feuchter Boden wird durch schwere Fahrzeuge und Maschinen leicht verformt und verdichtet, was den Luft- und Wasserhaushalt des Bodens beeinträchtigt. Das Wurzelwachstum wird eingeschränkt, die Bodenfruchtbarkeit nimmt ab. Wer die Bodenfeuchtigkeit kennt, kann Schäden vermeiden.
Die Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein betreiben ein gemeinsames Bodenfeuchte-Messnetz. Unter wwww.bodenfeuchte-ostschweiz.ch neues Fenster sind die aktuellen Daten jederzeit abrufbar.
Bodenschäden vermeiden
Wer Boden mit schweren Fahrzeugen befahren oder Erdreich mit Maschinen bewegen muss, sollte die Bodenfeuchtigkeit kennen. Je nach Bodenfeuchte sind die Arbeiten zu verschieben, bis der Boden trockener ist. Oder es sind speziell ausgerüstete und leichte Maschinen und Geräte zu verwenden. Dank des Bodenfeuchte-Messnetzes können Bodenschäden vermieden werden. Die natürliche Funktion des Bodens bleibt erhalten.
Webseite wird laufend aktualisiert
Jede Messstation verfügt über je fünf Feuchtigkeitsmesser in 20 cm und in 40 cm Tiefe. Die Feuchtigkeitsmesser erfassen die Saugspannung in Centibar. Das ist die Kraft, mit der das Wasser in den Bodenporen zurückgehalten wird. Die Saugspannung ist das Mass für die Bodenfeuchte und die damit zusammenhängende Verdichtungsempfindlichkeit der Böden. Von Mitte März bis Mitte November werden die Messwerte jeweils drei Mal in der Woche abgelesen, gemittelt und auf der Webseite aktualisiert.
Gemeinsames Messnetz
Die Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerroden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen und Thurgau sowie das Fürstentum Liechtenstein betreiben ein Netz mit Tensiometerstationen zur Messung der Bodenfeuchte oder Saugspannung im Boden. Niederschläge werden ebenfalls erfasst. Das Messkonzept lehnt sich an das bewährte Projekt der Bodenschutzfachstelle des Kantons Zürich an. Diese stellt auch ihre Daten für die gemeinsame Webseite zur Verfügung. Auch die Kantone Bern, Uri und Baselland betreiben ein Messnetz; weitere Kantone kommen laufend dazu.
Kantonale Energieförderung – erfolgreich auch bei Wärmenetzen
Seit der Einführung des kantonalen Energieförderungsprogramms im Jahr 2008 sind bis zum Jahr 2010 58 Gesuche für die finanzielle Förderung von Wärmenetzen eingereicht worden. 13 neue Wärmenetze wurden erstellt und 45 bestehende Netze ausgebaut. Dank dieser Anlagen können jedes Jahr 35 Gigawattstunden Abwärme und erneuerbare Energien genutzt werden. Dies entspricht dem Energieinhalt von rund 3,5 Millionen Litern Heizöl.
Die meisten Vorhaben, die das Energieförderungsprogramm im Bereich Wärmenetze unterstützt, betrafen Wärmeverbunde, die mit Holz beheizt werden oder die Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen und Industriebetrieben nutzen. Die Förderbeiträge richten sich nach der Grösse des Projekts und liegen zwischen Fr. 10'000.– und Fr. 100'000.–. Einzelne grosse Anlagen wurden mit bis zu Fr. 180'000.– unterstützt. Grosse Projekte sind erwünscht und von hohem energetischen Nutzen. Sie können allerdings rasch einen zusätzlichen Bedarf an Fördermitteln hervorrufen.
Anbieter und Kunden sind zufrieden
Im Auftrag des Amts für Umwelt und Energie (AFU), das die Energieförderung im Kanton St.Gallen abwickelt, führte ein externes Forschungs‑ und Beratungsunternehmen eine Umfrage bei den Gesuchstellern durch, wertete alle Gesuche aus und analysierte detailliert neun ausgewählte Wärmenetze. Die Untersuchungen zeigten: Die Gesuchsteller beurteilen die Förderung durch den Kanton als gut und zwar hinsichtlich der Förderbedingungen, des Gesuchverfahrens und der Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AFU.
Die Fernwärmenetze sind für die Zukunft gut gerüstet: Wärmeangebot und Wärmenachfrage sowie die Kunden für das Produkt Fernwärme sind weitgehend gesichert. Die meisten der untersuchten Wärmenetze bieten Wärme zu konkurrenzfähigen Preisen an.
Gesuchsabwicklung beschleunigen
Die befragten Kunden nennen Bereiche, in denen das Förderungsprogramm verbessert werden kann: Die Verfahren bei Anschlüssen an bestehende Netze seien zu vereinfachen und der technische Teil des Förderungsgesuchs sei anzupassen. Damit könne der Aufwand für die Gesuchsteller verringert und das Gesuchverfahren beschleunigt werden.
Mit der Wärme aus Abwasserkanälen und dem gereinigten Abwasser der Abwasseranlagen lässt sich im Kanton St.Gallen noch ein grosses Wärmepotenzial nutzen. Bisher sind jedoch noch keine Gesuche für die Förderung entsprechender Wärmenetze eingegangen. Zusammen mit einer Vereinfachung der Gesuchabwicklung wird das AFU die verstärkte Nutzung solcher Wärmequellen vorantreiben sowie die weiteren Empfehlungen aus der Untersuchung noch dieses Jahr bearbeiten.
Auch kleine Unfälle können grossen Schaden anrichten
65 Mal mussten Mitarbeiter des Schadendienstes des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (AFU) letztes Jahr ausrücken. Insgesamt wurden dem AFU 79 relevante Schadenfälle gemeldet. Die meisten wären vermeidbar gewesen.
Zu den häufigsten Ursachen für Schädigungen der Umwelt gehören nach wie vor der leichtsinnige Umgang mit Gülle, Heizöl und Dieselöl, aber auch Transport- und Verkehrsunfälle. Meistens führen die fehlerhafte Bedienung von Anlagen oder mangelndes Gefahrenbewusstsein dazu, dass ein Bach, das Grundwasser oder der Boden verschmutzt werden. Die Zahl der Fälle ist gegenüber 2009 leicht angestiegen.
Im vergangenen Jahr gab es keine einzelnen Ereignisse, die Aufsehen erregten. Doch auch kleine Schadenfälle können die Umwelt schädigen. Eine Gewässerverschmutzung kann den gesamten Fischbestand im betroffenen Gewässer vernichten. Gemäss der Statistik sind seit dem Jahr 1989 Gewässerverschmutzungen, durch Gülle und Abwasser, die häufigste Ursache für Fischsterben.
Wenn bei Schadenfällen die negativen Folgen für die Umwelt klein bleiben, ist dies meistens den lokalen Einsatzkräften zu verdanken. Dank der richtigen Ausrüstung und ihrem grossen Know‑how können sie rasch und gezielt eingreifen. Der Pikettdienst des Amtes für Umwelt und Energie berät Feuerwehr, Polizei und Gemeinde vor Ort bezüglich Massnahmen, die getroffen werden müssen, damit die Umwelt möglichst wenig geschädigt wird. Oft werden nach Schadenfällen auch Sanierungen ausgelöst.
Die Anstrengungen für Information und Prävention im Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und beim Bau von Anlagen lohnen sich und müssen fortgesetzt werden. Der Schadendienstbericht des Jahres 2010 ist auch online unter http://www.umwelt.sg.ch/home/Themen/wasser/Vollzug_Gemeinden/gewaesserschutzpolizei.html neues Fenster abrufbar.
Vernehmlassung zum IV. Nachtrag zum Energiegesetz
Der vierte Nachtrag zum Energiegesetz soll ermöglichen, ein "Kompetenzzentrum Energie St.Gallen" zu schaffen. In der Form einer GmbH soll dieses Kompetenzzentrum verschiedene Dienstleistungen für die Bevölkerung, aber auch für Gemeinden und Kanton sowie für die Wirtschaft erbringen. Im Weiteren wird mit der Vorlage die Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen im Kanton St.Gallen angepasst. Interessierte Personen sind eingeladen, sich bis 3. Juni 2011 zuhanden des Baudepartements vernehmen zu lassen.
GrĂĽnes Licht fĂĽr die Erweiterung des Kraftwerks Chapfensee-Plons in Mels
Das kantonale Baudepartement hat der politischen Gemeinde Mels die Wasserrechtskonzession und die übrigen umweltschutzrechtlichen Bewilligungen für die Erweiterung und Erneuerung der bestehenden Wasserkraftanlage Chapfensee-Plons und der geplanten Anlage Mädems-Parmot erteilt. Erstmals wurde im Kanton St.Gallen eine umfassende Schutz- und Nutzungsplanung erstellt.
Mit der Erneuerung und Erweiterung wird die mittlere jährliche Produktionserwartung der Anlagen um rund 5,6 GWh auf 25,1 GWh erhöht. Das Wasser- und Elektrizitätswerk Mels kann die Eigenproduktion an elektrischer Energie um etwa 20 Prozent steigern. Damit wird der Eigenversorgungsgrad der Gemeinde um etwa zwölf auf 72 Prozent erhöht. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Erweiterung betragen 19 Millionen Franken und werden von der Gemeinde Mels getragen. Die Wasserrechtskonzession wurde bis ins Jahr 2070 erteilt.
Umfangreiche Massnahmen für den Naturschutz
Das nutzbare Wasser stammt aus dem Cholschlagerbach, dem Lutzbach und dem Schmelzibach sowie den Quellen in Mädems. Damit die Erneuerung und Erweiterung umweltverträglich ist, wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung und erstmals auch eine Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) durchgeführt. Letztere wurde vom Baudepartement anfangs 2009 erlassen und sieht umfangreiche Massnahmen vor, welche die betroffenen Gewässer, teilweise aber auch die an Gewässer angrenzenden Flächen betreffen.
In diesem konkreten Fall wird unter anderem auf die Nutzung des Oberlaufs des Cholschlagerbachs verzichtet. Ebenfalls wird eine Vielzahl von Flächen ökologisch aufgewertet und extensiviert. Zusammen mit den von Wasserentnahmen betroffenen Gewässern entsteht ein natürlicher, zusammenhängender Lebensraum.
Mehrnutzung der Gewässer
Dank den vorgesehenen Kompensationsmassnahmen der SNP muss den Bächen unterhalb des Kraftwerks weniger Dotierwasser (Restwasser) zugeleitet werden. Dadurch kann erheblich mehr Energie erzeugt werden. Ins Gewicht fällt dabei die annähernde Verdoppelung der winterlichen Energieproduktion. Aus der wirtschaftlichen Bilanz lässt sich folgern, dass mit der SNP ein massgeblicher Beitrag an die Produktion erneuerbarer Energien geleistet wird. Damit kann die energetische Nutzung der Wasserkraft gesichert werden, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch vertretbar ist. Die vom Baudepartement erlassene und vom Bundesrat genehmigte SNP entspricht in allen Teilen den vorgeschriebenen materiellen Anforderungen der Ökologie und des Gewässerschutzes. Mit den Dotierwasserauflagen wird eine ausreichende Wasserführung der Bäche sichergestellt.
Umweltverbände stehen hinter dem Projekt
Das Konzessionsprojekt samt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), SNP und dem notwendigen Rodungsgesuch lag öffentlich auf. Von den beschwerdeberechtigten Umweltverbänden, die sehr früh ins Projekt einbezogen wurden, gingen keine Einsprachen ein. Sechs Einsprachen wurden im Verlauf des Einspracheverfahrens zurückgezogen. Mit der Konzessionserteilung musste über die Einsprache einer privaten Einsprecherin entschieden werden. Ob sie gegen den abschlägigen Entscheid rekurrieren wird, ist offen.
Wasserkraftwerke im Kanton St.Gallen (siehe Grafik)
Der elektrische Energieverbrauch im Kanton St.Gallen beträgt jährlich gesamthaft rund 3400 GWh.
Die 134 Wasserkraftwerke auf Kantonsgebiet produzieren jährlich 650 GWh, also rund 19 Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Davon werden 93 Prozent von den 31 grossen und mittleren Kraftwerken (Leistung grösser als 300 kW bis 50'000 kW) produziert. Auf die 103 Kleinst- und Mikrowasserkraftanlagen fallen nur sieben Prozent.
Das zusätzliche Wasserkraftpotential im Kanton St.Gallen beträgt nach heutigen Schätzungen etwa 50 GWh/Jahr. Somit könnte der Anteil Wasserkraft um höchstens 1,5 Prozent auf 20,5 Prozent des kantonalen elektrischen Energiebedarfs (Stand 2010) gesteigert werden.
Viel saubere Energie dank der Sonne
Zu einer nachhaltigen Energiepolitik gehört für den Kanton St.Gallen auch die Förderung der Solarenergie. Wie einfach es ist, Solaranlagen zu montieren, zeigt eine Solarbroschüre, die das Baudepartement und das Departement des Innern herausgegeben haben. Auch bei Schutzobjekten ist es möglich, die Sonnenenergie zu nutzen.
Erneuerbare Energie hat Zukunft. Das ist heute in weiten Kreisen unbestritten. Auch der Kanton St.Gallen bringt mit seinem Energiekonzept zum Ausdruck, dass er Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien fördern will.
Solaranlagen für die Wassererwärmung und Stromproduktion sind erfreulicherweise auch bei uns immer häufiger zu sehen. Egal ob auf dem Dach oder an der Fassade eines Einfamilienhauses, einer Fabrikhalle oder eines Schulhauses, wer mit dieser Technik Energie gewinnt, leistet einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Energiepolitik.
Damit immer mehr Anlagen am richtigen Ort richtig installiert werden, haben das kantonale Baudepartement (Amt für Umwelt und Energie, Energiefachstelle) und das Departement des Innern (Amt für Kultur, Denkmalpflege) eine Broschüre geschaffen, die Bauherren, Architekten, Installateuren und den Bauverwaltungen in den Gemeinden Tipps und Anregungen für die beste Installation von Solaranlagen gibt. So lobenswert der Wille eines jeden ist, die Energie der Sonne zu nutzen, wichtig ist, dass diese Anlagen optimal installiert werden. «Vom Guten zum Besten» ist deshalb der Titel dieser Broschüre.
Werden Solaranlagen an Schutzobjekten angebracht, muss mit besonders grosser Sorgfalt vorgegangen werden. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich aber auch in diesen speziellen Fällen Lösungen finden, die am Schluss alle zufriedenstellen. Die Förderung erneuerbarer Energien und der Schutz altehrwürdiger Gebäude lassen sich durchaus vereinbaren.