Altlastenbearbeitung
Der Ablauf einer kompletten Altlastenbearbeitung teilt sich gemäss den Vorgaben der Altlasten-Verordnung in acht Schritte ein:
- Historische Untersuchung
- Technische Untersuchung
- Detailuntersuchung
- Sanierungsuntersuchung
- Bewilligungsverfahren
- Sanierungsprojekt
- Sanierung
- Erfolgskontrolle
Die komplette Altlastenbearbeitung mit allen acht Schritten ist längst nicht in allen Fällen erforderlich. Je nach Situation können einzelne Schritte übersprungen oder zusammengefasst werden. Oftmals ist eine Altlastenbearbeitung bereits mit der Technischen Untersuchung (Schritt Nr. 2) abgeschlossen. Ausnahmsweise kann sogar eine Historische Untersuchung (Schritt Nr. 1) abschliessend genügen.
Der folgende Überblick zeigt den Inhalt der einzelnen Bearbeitungsschritte:
Schritt 1: Historische Untersuchung
Unabhängig von den Beweggründen für die Durchführung einer Untersuchung steht am Anfang stets die Erstellung einer Liegenschaftsgeschichte. Der Bericht Historische Untersuchung wird erstellt, nachdem möglichst alle relevanten Informationen zusammengetragen und ausgewertet sind. Beim ersten Teil dieses Berichts handelt es sich um eine sachliche Situationsbeschreibung. Im zweiten Teil werden die erhobenen Daten interpretiert, wobei die kritischen Punkte lokalisiert und Untersuchungsempfehlungen, in Form eines Pflichtenhefts für die Technische Untersuchung, abgegeben werden.
Schritt 2: Technische Untersuchung
Nachdem das zuständige Umweltschutzamt diesen Empfehlungen zugestimmt hat, werden Grundwasserproben, Bodenproben und Bausubstanzproben erhoben und analysiert. In einem zweiten Bericht werden die ermittelten Analysenergebnisse dargestellt und bewertet. Die Schritte 1 und 2 erlauben eine erste Beurteilung der Situation der Liegenschaft. Die Durchführung entspricht den Vorgaben von Art. 7 der Altlasten-Verordnung für eine Voruntersuchung. In vielen Fällen werden keine nennenswerten Kontaminationen festgestellt - der bestmögliche Fall für den Standortinhaber. Mit dem Bericht zur Technischen Untersuchung ist die Altlasten-bearbeitung dann bereits abgeschlossen.
Schritt 3: Detailuntersuchung
Sollte die Notwendigkeit für weitere Massnahmen nachgewiesen, die Kenntnis über das Ausmass der Belastungen und den Einfluss auf das Grundwasser aber noch ungenügend sein, muss eine Detailuntersuchung folgen. Zusätzliche Untersuchungsergebnisse ermöglichen dann eine verbesserte Risikobewertung. Die Resultate und deren Auswertung werden in einem dritten Bericht zusammengefasst. Die möglichen / massgeblichen / angemessenen Anforderungen für Sanierungsmassnahmen werden aufgezeigt. Soweit dies nicht bereits bei Schritt 2 erfolgt ist, muss spätestens bei Bearbeitungsschritt 3 ein Geologe / Hydrogeologe beigezogen werden.
Schritt 4: Sanierungsuntersuchung
Mögliche Sanierungsmassnahmen für den Untergrund, Grundwasser, aber auch Gebäudeteile, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostenfolgen sorgfältig analysiert: Für wie viele Franken werden welche Verbesserungen erzielt? Eine vielleicht wünschenswerte Totalsanierung einerseits, die unumgänglichen Minimalmassnahmen anderseits, sind die Eckpunkte dieser Betrachtung. Die genannten Punkte liegen oftmals weit auseinander, Zwischenlösungen sind deshalb ebenfalls zu prüfen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Ergebnisse der eingehenden Abklärungen in einem vierten Bericht dargestellt. Die langjährige Erfahrung der Peter Link AG findet ihren Niederschlag in einer abschliessenden Machbarkeitsstudie und Empfehlungen für die Wahl der Sanierung.
Schritt 5: Bewilligungsverfahren
Die schliesslich ausgewählte Sanierungsvariante wird mit den Vertretern des kantonalen Umweltschutzamtes diskutiert. Normalerweise sind an diesem Punkt der Bearbeitung grössere Änderungen sehr selten - sorgfältige und fachtechnisch einwandfreie Bearbeitung der Schritte 1 bis 4 vorausgesetzt.
Schritt 6: Sanierungsprojekt
Nachdem von den Behörden eine grundsätzliche Zustimmung vorliegt, folgt eine Detailprojektierung: Was geht wohin (Behandlung, Recycling nach Behandlung, Verbrennung, Deponierung, Endlagerung in einer Untertagedeponie). Verfahrensabläufe, Unfallverhütungsmassnahmen sowie Notfallplanung - jeweils abhängig von der Grösse des Objektes - werden festgelegt. Eine abschliessende Zustimmung der Behörden ist erforderlich.
Schritt 7 Sanierung
Nach der Projektbewilligung werden die Sanierungsarbeiten sichtbar. Bis anhin waren lediglich Chemiker, Hydrogeologen, Geologen und vielleicht auch Ingenieure tätig. Die augenfällige Arbeit wird jetzt von beauftragten Unternehmern geleistet, die Koordination und Überwachung erfolgt durch die Peter Link AG oder in einzelnen Fällen durch unsere Partner in der ARGE Sanierung.
Schritt 8: Erfolgskontrolle
Der Erfolg der Sanierung muss nachgewiesen werden. Abhängig von der Art der früheren Belastung und den ausgeführten Arbeiten kann es genügen, wenn die Entsorgungsnachweise hinreichend dokumentiert werden. In manchen Fällen wird eine Abschlussprüfung, speziell bezüglich einer veränderten Gewässersituation, erforderlich sein. Unabhängig vom Einzelfall ist ein abschliessender Sanierungsbericht zu Händen der Behörden erforderlich.